Mrs Jakobs says: MLPers are employers

Mrs Jakobs is the leading lawyer of former strukkis against the Wiesholes.

Read her letter in Versicherungsjournal!

Sozialstaat wird ausgehöhlt

Ich vertrete zahlreiche ausgeschiedene MLP-Mitarbeiter anwaltlich und kann aus meiner Kenntnis heraus berichten, dass die MLP-Consultants zwar nach außen hin als selbstständige Handelsvertreter geführt werden, jedoch nach innen hin wie Arbeitnehmer behandelt werden – mit so allem was dazu gehört:

Zunächst die überaus strengen Zielvorgaben, dann die Anwesenheitspflichten, um die Zielerreichung zu gewährleisten, dazu gesteigerte Berichtspflichten – und bei Nichterfüllung von bestimmten Weisungen müssen dann auch schon einmal Strafzahlungen geleistet werden.

Ich bin daher der Meinung, dass derjenige, der seine Mitarbeiter wie Angestellte behandelt, folgerichtig auch wie ein Arbeitgeber behandelt werden muss. Dies ist in einem Sozialstaat unabdingbar. Im Falle MLP muss dies dazu führen, dass Sozialversicherungs-Beiträge für die Mitarbeiter abzuführen sind.

Denn es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel eines angeblichen freien Handelsvertreter-Verhältnisses nicht nur der gebotene Schutz des sozial Schwächeren unterlaufen wird, nein auch der Sozialstaat bis ins Unerträgliche ausgehöhlt wird.

Es ist selbstverständlich nicht das Interesse eines Unternehmens, seine Mitarbeiter dem Schutz von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zu unterstellen. Dafür wird dann so manche Anstrengung unternommen.

Aber auch damit wird es bald ein Ende haben. So haben beispielsweise schon das Arbeitsgericht Mannheim unter Az.: 3 Ca 369/06 und das Arbeitsgericht Hannover unter Az.: 3 Ca 8/08 erkannt, dass allein aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen des MLP-Consultantvertrags ein Arbeitnehmerstatus anzuerkennen ist.

Eine arbeitsgerichtliche Entscheidung hat jedoch keine Bindungswirkung für ein sozialgerichtliches Verfahren. Deshalb haben zahlreiche ehemalige MLP-Mitarbeiter eine Statusüberprüfung bei der für Sie zuständigen Krankenkasse beantragt.

In einigen Fällen wurde bereits ein Sozialversicherungs-pflichtiges Beschäftigungs-Verhältnis festgestellt. In anderen Fällen wird auf eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung gewartet, die jüngst bei MLP eine Betriebsprüfung durchführte, wobei nach mir vorliegenden Informationen der Arbeitnehmerstatus ein Prüfungsschwerpunkt war.

Der Sozialstaat wird es sich zukünftig jedenfalls nicht mehr leisten können, dass findige Strukturvertriebe zugegebenermaßen auslegungsbedürftige gesetzliche Regelungen auf Kosten der eigenen Mitarbeiter für sich ausnutzen. Weitere gerichtliche Entscheidungen dürfen daher mit Spannung erwartet werden.

Heidrun Jakobs

jakobs@kanzleijakobs.de

zum Artikel: „Gespenst Scheinselbstständigkeit”.

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